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Berliner Zeitung kündigen

Für Kundinnen und Kunden in Deutschland lautet die Postanschrift von Berliner Zeitung laut unserer Datenbank Karl-Liebknecht-Straße 29, 10178 Berlin.

Berliner Zeitung kündigen Sie am sichersten schriftlich: mit einem Brief nach Berlin und einem Nachweis, dass er angekommen ist. Postbye formuliert die Kündigung für Sie, gibt den Brief am nächsten Werktag zur Post und bestätigt Ihnen, wann er zugestellt wurde.

Lassen Sie Berliner Zeitung von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

  • 4,8 aus 2.931 Bewertungen
  • Einschreiben mit Sendungsverfolgung
  • Zustellnachweis für Sie

Geld-zurück-Garantie innerhalb von 10 Werktagen.

Postbye steht in keiner Verbindung zu Berliner Zeitung.

  • 3 Kündigungen bei Berliner Zeitung in diesem Monat bearbeitet
  • Versand an jedem Werktag
  • Wir bestätigen Ihre Kündigung

In vier Schritten Berliner Zeitung schriftlich kündigen

  1. Vertragsdaten bereitlegen

    Halten Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Abo- oder Kundennummer bereit. Mit diesen Angaben ordnet Berliner Zeitung die Kündigung Ihrem Vertrag zu.

  2. Das Kündigungsschreiben aufsetzen

    Postbye schreibt die Kündigung an Berliner Zeitung in Ihrem Namen: fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, mit dem Widerruf des Lastschriftmandats und der Bitte um Bestätigung.

  3. Brief verschicken

    Adressieren Sie die Kündigung an Berliner Zeitung, Karl-Liebknecht-Straße 29 in Berlin. Über Postbye geht sie am nächsten Werktag mit Sendungsverfolgung in die Post.

  4. Kopie und Bestätigung aufheben

    Sobald der Brief zugestellt ist, steht das Datum des Zugangs fest. Vergleichen Sie es in den nächsten Wochen mit den Abbuchungen von Berliner Zeitung auf Ihrem Konto.

Mit Postbye nehmen die Schritte 2 bis 4 etwa zwei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

An diese Adresse geht Ihre Kündigung an Berliner Zeitung

Berliner ZeitungKarl-Liebknecht-Straße 2910178 Berlin

Für Kundinnen und Kunden in Deutschland führt unsere Datenbank diese Anschrift von Berliner Zeitung: Karl-Liebknecht-Straße 29, 10178 Berlin.

Mit 10178 Berlin im Anschriftfeld kommt der Brief beim richtigen Empfänger an. Postbye setzt die Anschrift genau so ins Sichtfenster.

Die Anschrift liegt in Deutschland, und Postbye setzt den Brief nach DIN 5008, sodass sie genau im Sichtfenster steht.

So sieht das Kündigungsschreiben aus, das Postbye in Ihrem Namen an Berliner Zeitung schickt, hier mit Beispieldaten:

Max MustermannMusterstraße 1210115 Berlin

Berliner ZeitungKarl-Liebknecht-Straße 2910178 Berlin

[Datum]

Betreff: Kündigung meines Vertrags / Abonnements – Berliner Zeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Vertrag / mein Abonnement fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Meine Angaben zur Identifizierung des Kontos:

Die erteilte Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich hiermit. Bitte nehmen Sie keine weiteren Abbuchungen von meinem Zahlungsmittel vor.

Bitte löschen Sie meine personenbezogenen Daten, soweit Sie diese nicht zur Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigen. Der Nutzung meiner Daten für Werbezwecke widerspreche ich.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich, an meine Postanschrift oder an max.mustermann@example.com.

Name:
Max Mustermann
Anschrift:
Musterstraße 12, 10115 Berlin
E-Mail-Adresse:
max.mustermann@example.com
Kündigungsdatum:
[Datum]

Mit freundlichen GrüßenMax Mustermann

Beispiel mit erfundenen Daten. In Ihrem Brief stehen Ihr Name, Ihre Anschrift und das Datum des Versands.

Bevor Sie Berliner Zeitung kündigen, beachten Sie Folgendes

Allgemeine Hinweise für Verträge im Bereich Zeitungen und Zeitschriften, keine Regeln von Berliner Zeitung:

  • Verwenden Sie dieselben Namens- und Adressangaben wie im Vertrag; weichen sie ab, kann sich die Bearbeitung verzögern.
  • Mit der Kündigung endet die Leistung meist zum Ende des bezahlten Zeitraums. Bis dahin können Sie sie weiter nutzen.
  • Widerrufen Sie im Brief auch das SEPA-Lastschriftmandat, damit nach dem Vertragsende nichts mehr abgebucht wird. Das Schreiben von Postbye enthält diesen Satz bereits.
  • Laufen Zeitung und E-Paper als zwei Abos, nennen Sie beide in der Kündigung.
  • Haben Sie zum Abo eine Prämie erhalten, prüfen Sie die Mindestbezugsdauer in der Bestellbestätigung.

Lassen Sie Berliner Zeitung von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

Berliner Zeitung kündigen

Gut zu wissen: Kündigung per Brief

Bei Print- und Digitalabos verlängert sich die Laufzeit häufig automatisch. Mit einer schriftlichen Kündigung und dem Zustellnachweis ist klar, ab wann kein Abo mehr besteht.

Das deutsche Recht begrenzt, was Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen festlegen dürfen (§ 309 Nr. 9 BGB): Für Verträge mit Verbrauchern ab dem 1. März 2022 ist eine automatische Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit erlaubt, und der verlängerte Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Die Erstlaufzeit darf zwei Jahre nicht übersteigen.

§ 312k BGB verpflichtet Unternehmen seit dem 1. Juli 2022, für online abschließbare Dauerverträge mit Verbrauchern eine Kündigungsschaltfläche auf der Webseite anzubieten. Stellt ein Unternehmen sie nicht bereit, dürfen Verbraucher solche Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Eine Kündigung per Brief genügt jeder Formvorgabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen sie für Kündigungen höchstens die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).

Ein Einschreiben ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine Kündigung wirkt, sobald sie dem Unternehmen zugeht (§ 130 BGB); im Streitfall müssen aber Sie den Zugang beweisen, und dafür ist ein Zustellnachweis der einfachste Beleg.

Berliner Zeitung kündigen auf einen Blick

Kündigungsweg
Schriftlich per Brief
Postanschrift
Berliner Zeitung Karl-Liebknecht-Straße 29 10178 Berlin
Land
Deutschland
Kategorie
Zeitungen und Zeitschriften
Sprache des Briefs
Deutsch
Daten zuletzt aktualisiert

Häufige Fragen zur Kündigung bei Berliner Zeitung

Kann ich Berliner Zeitung per Brief kündigen?

Ja. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Verträge seit Oktober 2016 keine strengere Form als die Textform verlangen, und ein Brief erfüllt sie. Schicken Sie die Kündigung an Karl-Liebknecht-Straße 29, 10178 Berlin. § 309 Nr. 13 BGB (gesetze-im-internet.de)

An welche Adresse schicke ich die Kündigung an Berliner Zeitung?

Unsere Datenbank führt für Berliner Zeitung die Anschrift Karl-Liebknecht-Straße 29, 10178 Berlin, die Anschrift für Kundinnen und Kunden in Deutschland. Steht in Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Rechnung eine andere Anschrift für Kündigungen, nutzen Sie diese.

Wie schnell kommt die Kündigung bei Berliner Zeitung an?

Postbye gibt den Brief am nächsten Werktag in die Post; zugestellt ist er in der Regel nach wenigen Werktagen. Den Tag der Zustellung sehen Sie in der Sendungsverfolgung, und den Zustellnachweis schicken wir Ihnen.

Brauche ich für die Kündigung ein Einschreiben?

Gesetzlich nicht. Die Kündigung wirkt, sobald sie Berliner Zeitung zugeht (§ 130 BGB). Im Streitfall müssen aber Sie beweisen, dass sie angekommen ist; deshalb verschickt Postbye Ihren Brief mit Sendungsverfolgung und schickt Ihnen den Zustellnachweis. § 130 BGB (gesetze-im-internet.de)

Was tun, wenn Berliner Zeitung die Kündigung nicht bestätigt?

Eine Kündigung braucht keine Bestätigung, um wirksam zu werden. Bewahren Sie den Zustellnachweis auf. Bucht Berliner Zeitung nach dem Vertragsende weiter per SEPA-Lastschrift ab, können Sie die Abbuchung innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben lassen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Berliner Zeitung?

Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag mit Berliner Zeitung. Für Verträge mit Verbrauchern in Deutschland, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt allgemein: Nach der Erstlaufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit höchstens einem Monat Frist möglich (§ 309 Nr. 9 BGB). Postbye kündigt fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. § 309 Nr. 9 BGB (gesetze-im-internet.de)

Das kündigen auch andere

Postbye ist mit den aufgeführten Unternehmen nicht verbunden.