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Freie Presse kündigen

Eine schriftliche Kündigung an Freie Presse geht an Postfach 261, 09002 Chemnitz; diese Anschrift führt unsere Datenbank für Kundinnen und Kunden in Deutschland.

Am sichersten kündigen Sie Freie Presse per Brief nach Chemnitz, denn mit dem Zustellnachweis belegen Sie, wann Ihre Kündigung eingegangen ist. Postbye schreibt das Kündigungsschreiben in Ihrem Namen, verschickt es am nächsten Werktag und schickt Ihnen den Zustellnachweis.

Lassen Sie Freie Presse von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

  • 4,8 aus 2.931 Bewertungen
  • Einschreiben mit Sendungsverfolgung
  • Zustellnachweis für Sie

Geld-zurück-Garantie innerhalb von 10 Werktagen.

Postbye steht in keiner Verbindung zu Freie Presse.

  • 3 Kündigungen bei Freie Presse in diesem Monat bearbeitet
  • Versand an jedem Werktag
  • Wir bestätigen Ihre Kündigung

So kündigen Sie Freie Presse per Brief

  1. Angaben zum Vertrag sammeln

    Freie Presse sucht Ihren Vertrag anhand der Angaben im Brief. Notieren Sie deshalb Namen, Anschrift und Ihre Abo- oder Kundennummer, so wie sie bei Freie Presse hinterlegt sind.

  2. Kündigung formulieren

    Im Brief stehen Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin, Ihre Vertragsdaten und die Bitte, die Kündigung schriftlich zu bestätigen. Postbye füllt das Schreiben an Freie Presse für Sie aus.

  3. Brief verschicken

    Adressieren Sie die Kündigung an Freie Presse, Postfach 261 in Chemnitz. Über Postbye geht sie am nächsten Werktag mit Sendungsverfolgung in die Post.

  4. Belege aufbewahren

    Heben Sie den Zustellnachweis und eine Kopie des Schreibens auf. Bucht Freie Presse nach dem Vertragsende weiter ab, belegen Sie damit, wann die Kündigung zugegangen ist.

Mit Postbye nehmen die Schritte 2 bis 4 etwa zwei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

Wohin Ihre Kündigung an Freie Presse geht

Freie PressePostfach 26109002 Chemnitz

Freie Presse erreichen Sie schriftlich unter Postfach 261, 09002 Chemnitz; das ist die Anschrift, die unsere Datenbank für Kundinnen und Kunden in Deutschland führt.

Die Postleitzahl 09002 gehört zu Chemnitz. Übernehmen Sie sie genau so, wenn Sie selbst schreiben; bei Postbye steht sie schon im Brief.

Die Anschrift liegt in Deutschland, und Postbye setzt den Brief nach DIN 5008, sodass sie genau im Sichtfenster steht.

So sieht das Kündigungsschreiben aus, das Postbye in Ihrem Namen an Freie Presse schickt, hier mit Beispieldaten:

Max MustermannMusterstraße 1210115 Berlin

Freie PressePostfach 26109002 Chemnitz

[Datum]

Betreff: Kündigung meines Vertrags / Abonnements – Freie Presse

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Vertrag / mein Abonnement fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Meine Angaben zur Identifizierung des Kontos:

Die erteilte Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich hiermit. Bitte nehmen Sie keine weiteren Abbuchungen von meinem Zahlungsmittel vor.

Bitte löschen Sie meine personenbezogenen Daten, soweit Sie diese nicht zur Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigen. Der Nutzung meiner Daten für Werbezwecke widerspreche ich.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich, an meine Postanschrift oder an max.mustermann@example.com.

Name:
Max Mustermann
Anschrift:
Musterstraße 12, 10115 Berlin
E-Mail-Adresse:
max.mustermann@example.com
Kündigungsdatum:
[Datum]

Mit freundlichen GrüßenMax Mustermann

Beispiel mit erfundenen Daten. In Ihrem Brief stehen Ihr Name, Ihre Anschrift und das Datum des Versands.

Bevor Sie Freie Presse kündigen, beachten Sie Folgendes

Diese Punkte gelten allgemein für Zeitungen und Zeitschriften und sind keine Angaben von Freie Presse:

  • Name und Anschrift im Brief sollten genau so lauten wie im Vertrag, sonst dauert die Zuordnung länger.
  • Mit der Kündigung endet die Leistung meist zum Ende des bezahlten Zeitraums. Bis dahin können Sie sie weiter nutzen.
  • Widerrufen Sie im Brief auch das SEPA-Lastschriftmandat, damit nach dem Vertragsende nichts mehr abgebucht wird. Das Schreiben von Postbye enthält diesen Satz bereits.
  • Prüfen Sie, ob Print- und Digitalabo getrennt laufen; dann gehören beide in die Kündigung.
  • Bei Abos mit Prämie kann eine Mindestbezugsdauer gelten. Sie steht in der Bestellbestätigung.

Lassen Sie Freie Presse von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

Freie Presse kündigen

Gut zu wissen, bevor Sie Freie Presse kündigen

Zeitungs- und Zeitschriftenabos laufen weiter, bis eine Kündigung eingeht. Ein Brief an den Leserservice mit Zustellnachweis klärt den Termin eindeutig.

Allgemein gilt für Verbraucher in Deutschland: Bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und keine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor deren Ende vorsehen. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, und dann können Sie jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Wer Verbrauchern in Deutschland den Abschluss eines Abos oder anderen Dauervertrags auf seiner Webseite ermöglicht, muss dort seit dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton bereitstellen, beschriftet etwa mit „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB). Ohne diesen Button ist eine Kündigung jederzeit ohne Frist möglich.

Eine Kündigung per Brief genügt jeder Formvorgabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen sie für Kündigungen höchstens die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).

Ein Einschreiben ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine Kündigung wirkt, sobald sie dem Unternehmen zugeht (§ 130 BGB); im Streitfall müssen aber Sie den Zugang beweisen, und dafür ist ein Zustellnachweis der einfachste Beleg.

Freie Presse kündigen auf einen Blick

Kündigungsweg
Schriftlich per Brief
Postanschrift
Freie Presse Postfach 261 09002 Chemnitz
Land
Deutschland
Website
freiepresse.de
Kategorie
Zeitungen und Zeitschriften
Sprache des Briefs
Deutsch
Daten zuletzt aktualisiert

Häufige Fragen zur Kündigung bei Freie Presse

Kann ich Freie Presse per Brief kündigen?

Ja. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Verträge seit Oktober 2016 keine strengere Form als die Textform verlangen, und ein Brief erfüllt sie. Schicken Sie die Kündigung an Postfach 261, 09002 Chemnitz. § 309 Nr. 13 BGB (gesetze-im-internet.de)

An welche Adresse schicke ich die Kündigung an Freie Presse?

Unsere Datenbank führt für Freie Presse die Anschrift Postfach 261, 09002 Chemnitz, die Anschrift für Kundinnen und Kunden in Deutschland. Steht in Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Rechnung eine andere Anschrift für Kündigungen, nutzen Sie diese.

Wie schnell kommt die Kündigung bei Freie Presse an?

Postbye gibt den Brief am nächsten Werktag in die Post; zugestellt ist er in der Regel nach wenigen Werktagen. Den Tag der Zustellung sehen Sie in der Sendungsverfolgung, und den Zustellnachweis schicken wir Ihnen.

Brauche ich für die Kündigung ein Einschreiben?

Gesetzlich nicht. Die Kündigung wirkt, sobald sie Freie Presse zugeht (§ 130 BGB). Im Streitfall müssen aber Sie beweisen, dass sie angekommen ist; deshalb verschickt Postbye Ihren Brief mit Sendungsverfolgung und schickt Ihnen den Zustellnachweis. § 130 BGB (gesetze-im-internet.de)

Was tun, wenn Freie Presse die Kündigung nicht bestätigt?

Eine Kündigung braucht keine Bestätigung, um wirksam zu werden. Bewahren Sie den Zustellnachweis auf. Bucht Freie Presse nach dem Vertragsende weiter per SEPA-Lastschrift ab, können Sie die Abbuchung innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben lassen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Freie Presse?

Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag mit Freie Presse. Für Verträge mit Verbrauchern in Deutschland, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt allgemein: Nach der Erstlaufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit höchstens einem Monat Frist möglich (§ 309 Nr. 9 BGB). Postbye kündigt fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. § 309 Nr. 9 BGB (gesetze-im-internet.de)

Postbye ist mit den aufgeführten Unternehmen nicht verbunden.