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G Portal kündigen

Eine schriftliche Kündigung an G Portal geht an Aidenbachstraße 54, 81379 München; diese Anschrift führt unsere Datenbank für Kundinnen und Kunden in Deutschland.

Eine Kündigung per Brief an G Portal in München ist schriftlich, datiert und mit dem Zustellnachweis jederzeit belegbar. Postbye schreibt das Kündigungsschreiben in Ihrem Namen, verschickt es am nächsten Werktag und schickt Ihnen den Zustellnachweis.

Lassen Sie G Portal von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

  • 4,8 aus 2.931 Bewertungen
  • Einschreiben mit Sendungsverfolgung
  • Zustellnachweis für Sie

Geld-zurück-Garantie innerhalb von 10 Werktagen.

Postbye steht in keiner Verbindung zu G Portal.

  • 3 Kündigungen bei G Portal in diesem Monat bearbeitet
  • Versand an jedem Werktag
  • Wir bestätigen Ihre Kündigung

In vier Schritten G Portal schriftlich kündigen

  1. Vertragsdaten bereitlegen

    G Portal sucht Ihren Vertrag anhand der Angaben im Brief. Notieren Sie deshalb Namen, Anschrift und Ihre Kunden- oder Vertragsnummer, so wie sie bei G Portal hinterlegt sind.

  2. Das Kündigungsschreiben aufsetzen

    Postbye schreibt die Kündigung an G Portal in Ihrem Namen: fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, mit dem Widerruf des Lastschriftmandats und der Bitte um Bestätigung.

  3. Per Post senden

    Adressieren Sie die Kündigung an G Portal, Aidenbachstraße 54 in München. Über Postbye geht sie am nächsten Werktag mit Sendungsverfolgung in die Post.

  4. Kopie und Bestätigung aufheben

    Heben Sie den Zustellnachweis und eine Kopie des Schreibens auf. Bucht G Portal nach dem Vertragsende weiter ab, belegen Sie damit, wann die Kündigung zugegangen ist.

Mit Postbye nehmen die Schritte 2 bis 4 etwa zwei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

Die Anschrift für Ihre Kündigung an G Portal

G PortalAidenbachstraße 5481379 München

Die Postanschrift von G Portal für Kundinnen und Kunden in Deutschland lautet laut unserer Datenbank Aidenbachstraße 54, 81379 München.

Die Postleitzahl 81379 gehört zu München. Übernehmen Sie sie genau so, wenn Sie selbst schreiben; bei Postbye steht sie schon im Brief.

Die Anschrift liegt in Deutschland; Postbye schickt Ihren Brief direkt dorthin.

Ein Beispiel für Ihr Schreiben an G Portal, mit erfundenen Absenderdaten:

Max MustermannMusterstraße 1210115 Berlin

G PortalAidenbachstraße 5481379 München

[Datum]

Betreff: Kündigung meines Vertrags / Abonnements – G Portal

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Vertrag / mein Abonnement fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Meine Angaben zur Identifizierung des Kontos:

Die erteilte Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich hiermit. Bitte nehmen Sie keine weiteren Abbuchungen von meinem Zahlungsmittel vor.

Bitte löschen Sie meine personenbezogenen Daten, soweit Sie diese nicht zur Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigen. Der Nutzung meiner Daten für Werbezwecke widerspreche ich.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich, an meine Postanschrift oder an max.mustermann@example.com.

Name:
Max Mustermann
Anschrift:
Musterstraße 12, 10115 Berlin
E-Mail-Adresse:
max.mustermann@example.com
Kündigungsdatum:
[Datum]

Mit freundlichen GrüßenMax Mustermann

Beispiel mit erfundenen Daten. In Ihrem Brief stehen Ihr Name, Ihre Anschrift und das Datum des Versands.

Bevor Sie G Portal kündigen, beachten Sie Folgendes

Allgemeine Hinweise für Verträge im Bereich Hosting und Cloud, keine Regeln von G Portal:

  • Sehen Sie in der Vertragsbestätigung nach, wann die aktuelle Laufzeit endet; dazu wirkt die Kündigung frühestens.
  • Läuft die Zahlung über Apple, Google oder Ihren Mobilfunkanbieter, beenden Sie sie auch dort.
  • Verwenden Sie dieselben Namens- und Adressangaben wie im Vertrag; weichen sie ab, kann sich die Bearbeitung verzögern.
  • Mit der Kündigung endet die Leistung meist zum Ende des bezahlten Zeitraums. Bis dahin können Sie sie weiter nutzen.
  • Das Schreiben von Postbye widerruft auch das SEPA-Lastschriftmandat, damit nach dem Vertragsende nichts mehr abgebucht wird.

Lassen Sie G Portal von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

G Portal kündigen

Gut zu wissen, bevor Sie G Portal kündigen

Abos und Dauerverträge verlängern sich oft automatisch. Wer schriftlich kündigt, hat das Datum der Kündigung schwarz auf weiß, und das zählt, wenn danach noch abgebucht wird.

Allgemein gilt für Verbraucher in Deutschland: Bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und keine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor deren Ende vorsehen. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, und dann können Sie jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

§ 312k BGB verpflichtet Unternehmen seit dem 1. Juli 2022, für online abschließbare Dauerverträge mit Verbrauchern eine Kündigungsschaltfläche auf der Webseite anzubieten. Stellt ein Unternehmen sie nicht bereit, dürfen Verbraucher solche Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Eine Kündigung per Brief genügt jeder Formvorgabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen sie für Kündigungen höchstens die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).

Ob Einschreiben oder einfacher Brief: Wirksam wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Unternehmen (§ 130 BGB). Den Zugang beweisen müssen Sie, deshalb lohnt sich ein Versand mit Nachweis.

G Portal kündigen auf einen Blick

Kündigungsweg
Schriftlich per Brief
Postanschrift
G Portal Aidenbachstraße 54 81379 München
Land
Deutschland
Kategorie
Hosting und Cloud
Sprache des Briefs
Deutsch
Daten zuletzt aktualisiert

Häufige Fragen zur Kündigung bei G Portal

Kann ich G Portal per Brief kündigen?

Ja. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Verträge seit Oktober 2016 keine strengere Form als die Textform verlangen, und ein Brief erfüllt sie. Schicken Sie die Kündigung an Aidenbachstraße 54, 81379 München. § 309 Nr. 13 BGB (gesetze-im-internet.de)

An welche Adresse schicke ich die Kündigung an G Portal?

Unsere Datenbank führt für G Portal die Anschrift Aidenbachstraße 54, 81379 München, die Anschrift für Kundinnen und Kunden in Deutschland. Steht in Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Rechnung eine andere Anschrift für Kündigungen, nutzen Sie diese.

Wie schnell kommt die Kündigung bei G Portal an?

Postbye gibt den Brief am nächsten Werktag in die Post; zugestellt ist er in der Regel nach wenigen Werktagen. Den Tag der Zustellung sehen Sie in der Sendungsverfolgung, und den Zustellnachweis schicken wir Ihnen.

Brauche ich für die Kündigung ein Einschreiben?

Gesetzlich nicht. Die Kündigung wirkt, sobald sie G Portal zugeht (§ 130 BGB). Im Streitfall müssen aber Sie beweisen, dass sie angekommen ist; deshalb verschickt Postbye Ihren Brief mit Sendungsverfolgung und schickt Ihnen den Zustellnachweis. § 130 BGB (gesetze-im-internet.de)

Was tun, wenn G Portal die Kündigung nicht bestätigt?

Eine Kündigung braucht keine Bestätigung, um wirksam zu werden. Bewahren Sie den Zustellnachweis auf. Bucht G Portal nach dem Vertragsende weiter per SEPA-Lastschrift ab, können Sie die Abbuchung innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben lassen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei G Portal?

Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag mit G Portal. Für Verträge mit Verbrauchern in Deutschland, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt allgemein: Nach der Erstlaufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit höchstens einem Monat Frist möglich (§ 309 Nr. 9 BGB). Postbye kündigt fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. § 309 Nr. 9 BGB (gesetze-im-internet.de)

Postbye ist mit den aufgeführten Unternehmen nicht verbunden.