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Rhein Zeitung kündigen

Für Kundinnen und Kunden in Deutschland lautet die Postanschrift von Rhein Zeitung laut unserer Datenbank August-Horch-Str. 28, 56070 Koblenz.

Eine Kündigung per Brief an Rhein Zeitung in Koblenz ist schriftlich, datiert und mit dem Zustellnachweis jederzeit belegbar. Postbye formuliert die Kündigung für Sie, gibt den Brief am nächsten Werktag zur Post und bestätigt Ihnen, wann er zugestellt wurde.

Lassen Sie Rhein Zeitung von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

  • 4,8 aus 2.931 Bewertungen
  • Einschreiben mit Sendungsverfolgung
  • Zustellnachweis für Sie

Geld-zurück-Garantie innerhalb von 10 Werktagen.

Postbye steht in keiner Verbindung zu Rhein Zeitung.

  • 2 Kündigungen bei Rhein Zeitung in diesem Monat bearbeitet
  • Versand an jedem Werktag
  • Wir bestätigen Ihre Kündigung

Rhein Zeitung per Brief kündigen: Schritt für Schritt

  1. Ihre Vertragsdaten zusammenstellen

    Rhein Zeitung sucht Ihren Vertrag anhand der Angaben im Brief. Notieren Sie deshalb Namen, Anschrift und Ihre Abo- oder Kundennummer, so wie sie bei Rhein Zeitung hinterlegt sind.

  2. Das Kündigungsschreiben aufsetzen

    Eine Kündigung braucht keine Begründung. Wichtig ist, dass Rhein Zeitung erkennt, welcher Vertrag endet und zu welchem Termin; Postbye formuliert das für Sie und bittet um eine schriftliche Bestätigung.

  3. Per Post senden

    Das Schreiben geht nach Koblenz an die Anschrift August-Horch-Str. 28. Postbye übernimmt den Versand am nächsten Werktag, mit Sendungsverfolgung.

  4. Unterlagen aufbewahren

    Der Zustellnachweis zeigt, an welchem Tag Ihr Brief bei Rhein Zeitung angekommen ist. Prüfen Sie danach Ihre Kontoauszüge: Nach dem Vertragsende sollte nichts mehr abgebucht werden.

Mit Postbye nehmen die Schritte 2 bis 4 etwa zwei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

Wohin Ihre Kündigung an Rhein Zeitung geht

Rhein ZeitungAugust-Horch-Str. 2856070 Koblenz

Die Postanschrift von Rhein Zeitung für Kundinnen und Kunden in Deutschland lautet laut unserer Datenbank August-Horch-Str. 28, 56070 Koblenz.

Koblenz mit der Postleitzahl 56070: Diese Angaben stehen im Anschriftfeld Ihres Briefs, so wie unsere Datenbank sie führt.

Die Anschrift liegt in Deutschland; Postbye schickt Ihren Brief direkt dorthin.

Das Kündigungsschreiben an Rhein Zeitung im Wortlaut, mit Beispieldaten statt Ihrer eigenen:

Max MustermannMusterstraße 1210115 Berlin

Rhein ZeitungAugust-Horch-Str. 2856070 Koblenz

[Datum]

Betreff: Kündigung meines Vertrags / Abonnements – Rhein Zeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Vertrag / mein Abonnement fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Meine Angaben zur Identifizierung des Kontos:

Die erteilte Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich hiermit. Bitte nehmen Sie keine weiteren Abbuchungen von meinem Zahlungsmittel vor.

Bitte löschen Sie meine personenbezogenen Daten, soweit Sie diese nicht zur Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigen. Der Nutzung meiner Daten für Werbezwecke widerspreche ich.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich, an meine Postanschrift oder an max.mustermann@example.com.

Name:
Max Mustermann
Anschrift:
Musterstraße 12, 10115 Berlin
E-Mail-Adresse:
max.mustermann@example.com
Kündigungsdatum:
[Datum]

Mit freundlichen GrüßenMax Mustermann

Beispiel mit erfundenen Daten. In Ihrem Brief stehen Ihr Name, Ihre Anschrift und das Datum des Versands.

Bevor Sie Rhein Zeitung kündigen, beachten Sie Folgendes

Allgemeine Hinweise für Verträge im Bereich Zeitungen und Zeitschriften, keine Regeln von Rhein Zeitung:

  • Prüfen Sie, ob Print- und Digitalabo getrennt laufen; dann gehören beide in die Kündigung.
  • Haben Sie zum Abo eine Prämie erhalten, prüfen Sie die Mindestbezugsdauer in der Bestellbestätigung.
  • Name und Anschrift im Brief sollten genau so lauten wie im Vertrag, sonst dauert die Zuordnung länger.
  • Bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bleibt die Leistung in der Regel bestehen.
  • Widerrufen Sie im Brief auch das SEPA-Lastschriftmandat, damit nach dem Vertragsende nichts mehr abgebucht wird. Das Schreiben von Postbye enthält diesen Satz bereits.

Lassen Sie Rhein Zeitung von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

Rhein Zeitung kündigen

Gut zu wissen

Bei Print- und Digitalabos verlängert sich die Laufzeit häufig automatisch. Mit einer schriftlichen Kündigung und dem Zustellnachweis ist klar, ab wann kein Abo mehr besteht.

Allgemein gilt für Verbraucher in Deutschland: Bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und keine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor deren Ende vorsehen. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, und dann können Sie jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Seit dem 1. Juli 2022 muss ein Unternehmen, bei dem Verbraucher in Deutschland einen laufenden Vertrag über eine Webseite abschließen können, dort auch eine Kündigungsschaltfläche anbieten (§ 312k BGB). Fehlt sie, können Verbraucher jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen.

Eine Kündigung per Brief genügt jeder Formvorgabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen sie für Kündigungen höchstens die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).

Ein Einschreiben ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine Kündigung wirkt, sobald sie dem Unternehmen zugeht (§ 130 BGB); im Streitfall müssen aber Sie den Zugang beweisen, und dafür ist ein Zustellnachweis der einfachste Beleg.

Rhein Zeitung kündigen auf einen Blick

Kündigungsweg
Schriftlich per Brief
Postanschrift
Rhein Zeitung August-Horch-Str. 28 56070 Koblenz
Land
Deutschland
Kategorie
Zeitungen und Zeitschriften
Sprache des Briefs
Deutsch
Daten zuletzt aktualisiert

Häufige Fragen zur Kündigung bei Rhein Zeitung

Kann ich Rhein Zeitung per Brief kündigen?

Ja. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Verträge seit Oktober 2016 keine strengere Form als die Textform verlangen, und ein Brief erfüllt sie. Schicken Sie die Kündigung an August-Horch-Str. 28, 56070 Koblenz. § 309 Nr. 13 BGB (gesetze-im-internet.de)

An welche Adresse schicke ich die Kündigung an Rhein Zeitung?

Unsere Datenbank führt für Rhein Zeitung die Anschrift August-Horch-Str. 28, 56070 Koblenz, die Anschrift für Kundinnen und Kunden in Deutschland. Steht in Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Rechnung eine andere Anschrift für Kündigungen, nutzen Sie diese.

Wie schnell kommt die Kündigung bei Rhein Zeitung an?

Postbye gibt den Brief am nächsten Werktag in die Post; zugestellt ist er in der Regel nach wenigen Werktagen. Den Tag der Zustellung sehen Sie in der Sendungsverfolgung, und den Zustellnachweis schicken wir Ihnen.

Brauche ich für die Kündigung ein Einschreiben?

Gesetzlich nicht. Die Kündigung wirkt, sobald sie Rhein Zeitung zugeht (§ 130 BGB). Im Streitfall müssen aber Sie beweisen, dass sie angekommen ist; deshalb verschickt Postbye Ihren Brief mit Sendungsverfolgung und schickt Ihnen den Zustellnachweis. § 130 BGB (gesetze-im-internet.de)

Was tun, wenn Rhein Zeitung die Kündigung nicht bestätigt?

Eine Kündigung braucht keine Bestätigung, um wirksam zu werden. Bewahren Sie den Zustellnachweis auf. Bucht Rhein Zeitung nach dem Vertragsende weiter per SEPA-Lastschrift ab, können Sie die Abbuchung innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben lassen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Rhein Zeitung?

Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag mit Rhein Zeitung. Für Verträge mit Verbrauchern in Deutschland, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt allgemein: Nach der Erstlaufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit höchstens einem Monat Frist möglich (§ 309 Nr. 9 BGB). Postbye kündigt fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. § 309 Nr. 9 BGB (gesetze-im-internet.de)

Das kündigen auch andere

Postbye ist mit den aufgeführten Unternehmen nicht verbunden.