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SPIEGEL+ kündigen

Unsere Datenbank führt für SPIEGEL+ die Postanschrift DER SPIEGEL, Abonnentenservice, 20637 Hamburg, die Anschrift für Kundinnen und Kunden in Deutschland.

Eine Kündigung per Brief an SPIEGEL+ in Hamburg ist schriftlich, datiert und mit dem Zustellnachweis jederzeit belegbar. Mit Postbye ist das in wenigen Minuten erledigt: Wir setzen das Schreiben in Ihrem Namen auf, versenden es am nächsten Werktag und bestätigen Ihnen die Zustellung.

Lassen Sie SPIEGEL+ von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

  • 4,8 aus 2.931 Bewertungen
  • Einschreiben mit Sendungsverfolgung
  • Zustellnachweis für Sie

Geld-zurück-Garantie innerhalb von 10 Werktagen.

Postbye steht in keiner Verbindung zu SPIEGEL+.

  • Versand an jedem Werktag
  • Wir bestätigen Ihre Kündigung

So kündigen Sie SPIEGEL+ per Brief

  1. Ihre Vertragsdaten zusammenstellen

    Suchen Sie Ihre Abo- oder Kundennummer aus einer Rechnung, einer E-Mail oder dem Kundenkonto heraus. Zusammen mit Name und Anschrift findet SPIEGEL+ damit Ihren Vertrag.

  2. Kündigung formulieren

    Eine Kündigung braucht keine Begründung. Wichtig ist, dass SPIEGEL+ erkennt, welcher Vertrag endet und zu welchem Termin; Postbye formuliert das für Sie und bittet um eine schriftliche Bestätigung.

  3. Den Brief versenden

    Empfänger ist SPIEGEL+, Abonnentenservice, Hamburg. Wir geben den Brief am nächsten Werktag auf und verfolgen ihn bis zur Zustellung.

  4. Kopie und Bestätigung aufheben

    Heben Sie den Zustellnachweis und eine Kopie des Schreibens auf. Bucht SPIEGEL+ nach dem Vertragsende weiter ab, belegen Sie damit, wann die Kündigung zugegangen ist.

Mit Postbye nehmen die Schritte 2 bis 4 etwa zwei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

An diese Adresse geht Ihre Kündigung an SPIEGEL+

SPIEGEL+DER SPIEGELAbonnentenservice20637 Hamburg

Für Kundinnen und Kunden in Deutschland führt unsere Datenbank diese Anschrift von SPIEGEL+: DER SPIEGEL, Abonnentenservice, 20637 Hamburg.

Die Postleitzahl 20637 gehört zu Hamburg. Übernehmen Sie sie genau so, wenn Sie selbst schreiben; bei Postbye steht sie schon im Brief.

Die Anschrift liegt in Deutschland, und Postbye setzt den Brief nach DIN 5008, sodass sie genau im Sichtfenster steht.

Das Kündigungsschreiben an SPIEGEL+ im Wortlaut, mit Beispieldaten statt Ihrer eigenen:

Max MustermannMusterstraße 1210115 Berlin

SPIEGEL+DER SPIEGELAbonnentenservice20637 Hamburg

[Datum]

Betreff: Kündigung meines Vertrags / Abonnements – SPIEGEL+

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Vertrag / mein Abonnement fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Meine Angaben zur Identifizierung des Kontos:

Die erteilte Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich hiermit. Bitte nehmen Sie keine weiteren Abbuchungen von meinem Zahlungsmittel vor.

Bitte löschen Sie meine personenbezogenen Daten, soweit Sie diese nicht zur Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigen. Der Nutzung meiner Daten für Werbezwecke widerspreche ich.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich, an meine Postanschrift oder an max.mustermann@example.com.

Name:
Max Mustermann
Anschrift:
Musterstraße 12, 10115 Berlin
E-Mail-Adresse:
max.mustermann@example.com
Kündigungsdatum:
[Datum]

Mit freundlichen GrüßenMax Mustermann

Beispiel mit erfundenen Daten. In Ihrem Brief stehen Ihr Name, Ihre Anschrift und das Datum des Versands.

Bevor Sie SPIEGEL+ kündigen, beachten Sie Folgendes

Diese Punkte gelten allgemein für Zeitungen und Zeitschriften und sind keine Angaben von SPIEGEL+:

  • Name und Anschrift im Brief sollten genau so lauten wie im Vertrag, sonst dauert die Zuordnung länger.
  • Mit der Kündigung endet die Leistung meist zum Ende des bezahlten Zeitraums. Bis dahin können Sie sie weiter nutzen.
  • Widerrufen Sie im Brief auch das SEPA-Lastschriftmandat, damit nach dem Vertragsende nichts mehr abgebucht wird. Das Schreiben von Postbye enthält diesen Satz bereits.
  • Prüfen Sie, ob Print- und Digitalabo getrennt laufen; dann gehören beide in die Kündigung.
  • Bei Abos mit Prämie kann eine Mindestbezugsdauer gelten. Sie steht in der Bestellbestätigung.

Lassen Sie SPIEGEL+ von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

SPIEGEL+ kündigen

Gut zu wissen: Kündigung per Brief

Bei Print- und Digitalabos verlängert sich die Laufzeit häufig automatisch. Mit einer schriftlichen Kündigung und dem Zustellnachweis ist klar, ab wann kein Abo mehr besteht.

Allgemein gilt für Verbraucher in Deutschland: Bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und keine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor deren Ende vorsehen. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, und dann können Sie jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Wer Verbrauchern in Deutschland den Abschluss eines Abos oder anderen Dauervertrags auf seiner Webseite ermöglicht, muss dort seit dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton bereitstellen, beschriftet etwa mit „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB). Ohne diesen Button ist eine Kündigung jederzeit ohne Frist möglich.

Für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Ein Brief erfüllt diese Form.

Ob Einschreiben oder einfacher Brief: Wirksam wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Unternehmen (§ 130 BGB). Den Zugang beweisen müssen Sie, deshalb lohnt sich ein Versand mit Nachweis.

SPIEGEL+ kündigen auf einen Blick

Kündigungsweg
Schriftlich per Brief
Postanschrift
SPIEGEL+ DER SPIEGEL Abonnentenservice 20637 Hamburg
Land
Deutschland
Telefon
040 3007-2700
E-Mail
aboservice@spiegel.de
Website
spiegel.de
Kategorie
Zeitungen und Zeitschriften
Sprache des Briefs
Deutsch
Daten zuletzt aktualisiert

Häufige Fragen zur Kündigung bei SPIEGEL+

Kann ich SPIEGEL+ per Brief kündigen?

Ja. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Verträge seit Oktober 2016 keine strengere Form als die Textform verlangen, und ein Brief erfüllt sie. Schicken Sie die Kündigung an DER SPIEGEL, Abonnentenservice, 20637 Hamburg. § 309 Nr. 13 BGB (gesetze-im-internet.de)

An welche Adresse schicke ich die Kündigung an SPIEGEL+?

Unsere Datenbank führt für SPIEGEL+ die Anschrift DER SPIEGEL, Abonnentenservice, 20637 Hamburg, die Anschrift für Kundinnen und Kunden in Deutschland. Steht in Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Rechnung eine andere Anschrift für Kündigungen, nutzen Sie diese.

Wie schnell kommt die Kündigung bei SPIEGEL+ an?

Postbye gibt den Brief am nächsten Werktag in die Post; zugestellt ist er in der Regel nach wenigen Werktagen. Den Tag der Zustellung sehen Sie in der Sendungsverfolgung, und den Zustellnachweis schicken wir Ihnen.

Brauche ich für die Kündigung ein Einschreiben?

Gesetzlich nicht. Die Kündigung wirkt, sobald sie SPIEGEL+ zugeht (§ 130 BGB). Im Streitfall müssen aber Sie beweisen, dass sie angekommen ist; deshalb verschickt Postbye Ihren Brief mit Sendungsverfolgung und schickt Ihnen den Zustellnachweis. § 130 BGB (gesetze-im-internet.de)

Was tun, wenn SPIEGEL+ die Kündigung nicht bestätigt?

Eine Kündigung braucht keine Bestätigung, um wirksam zu werden. Bewahren Sie den Zustellnachweis auf. Bucht SPIEGEL+ nach dem Vertragsende weiter per SEPA-Lastschrift ab, können Sie die Abbuchung innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben lassen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei SPIEGEL+?

Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag mit SPIEGEL+. Für Verträge mit Verbrauchern in Deutschland, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt allgemein: Nach der Erstlaufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit höchstens einem Monat Frist möglich (§ 309 Nr. 9 BGB). Postbye kündigt fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. § 309 Nr. 9 BGB (gesetze-im-internet.de)

Das kündigen auch andere

Postbye ist mit den aufgeführten Unternehmen nicht verbunden.