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Süddeutsche Zeitung kündigen

Unsere Datenbank führt für Süddeutsche Zeitung die Postanschrift Dr.-Daßler-Straße 57, 91074 Herzogenaurach, die Anschrift für Kundinnen und Kunden in Deutschland.

Wer Süddeutsche Zeitung per Brief kündigt, schickt die Kündigung nach Herzogenaurach und hat mit dem Zustellnachweis den Beleg für ihren Eingang. Mit Postbye ist das in wenigen Minuten erledigt: Wir setzen das Schreiben in Ihrem Namen auf, versenden es am nächsten Werktag und bestätigen Ihnen die Zustellung.

Lassen Sie Süddeutsche Zeitung von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

  • 4,8 aus 2.931 Bewertungen
  • Einschreiben mit Sendungsverfolgung
  • Zustellnachweis für Sie

Geld-zurück-Garantie innerhalb von 10 Werktagen.

Postbye steht in keiner Verbindung zu Süddeutsche Zeitung.

  • 3 Kündigungen bei Süddeutsche Zeitung in diesem Monat bearbeitet
  • Versand an jedem Werktag
  • Wir bestätigen Ihre Kündigung

In vier Schritten Süddeutsche Zeitung schriftlich kündigen

  1. Angaben zum Vertrag sammeln

    Sie brauchen den Namen und die Anschrift, unter denen der Vertrag läuft, und Ihre Abo- oder Kundennummer. Weichen die Angaben ab, kann sich die Bearbeitung verzögern.

  2. Kündigung eindeutig formulieren

    Im Brief stehen Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin, Ihre Vertragsdaten und die Bitte, die Kündigung schriftlich zu bestätigen. Postbye füllt das Schreiben an Süddeutsche Zeitung für Sie aus.

  3. Brief verschicken

    Adressieren Sie die Kündigung an Süddeutsche Zeitung, Dr.-Daßler-Straße 57 in Herzogenaurach. Über Postbye geht sie am nächsten Werktag mit Sendungsverfolgung in die Post.

  4. Unterlagen aufbewahren

    Legen Sie Zustellnachweis und Kündigungsschreiben zusammen ab. Kommt eine Abbuchung von Süddeutsche Zeitung nach dem Vertragsende, sind das die beiden Belege, auf die Sie sich berufen.

Mit Postbye nehmen die Schritte 2 bis 4 etwa zwei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

Die Anschrift für Ihre Kündigung an Süddeutsche Zeitung

Süddeutsche ZeitungDr.-Daßler-Straße 5791074 Herzogenaurach

Süddeutsche Zeitung erreichen Sie schriftlich unter Dr.-Daßler-Straße 57, 91074 Herzogenaurach; das ist die Anschrift, die unsere Datenbank für Kundinnen und Kunden in Deutschland führt.

Herzogenaurach mit der Postleitzahl 91074: Diese Angaben stehen im Anschriftfeld Ihres Briefs, so wie unsere Datenbank sie führt.

Die Anschrift liegt in Deutschland, und Postbye setzt den Brief nach DIN 5008, sodass sie genau im Sichtfenster steht.

Das Kündigungsschreiben an Süddeutsche Zeitung im Wortlaut, mit Beispieldaten statt Ihrer eigenen:

Max MustermannMusterstraße 1210115 Berlin

Süddeutsche ZeitungDr.-Daßler-Straße 5791074 Herzogenaurach

[Datum]

Betreff: Kündigung meines Vertrags / Abonnements – Süddeutsche Zeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Vertrag / mein Abonnement fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Meine Angaben zur Identifizierung des Kontos:

Die erteilte Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich hiermit. Bitte nehmen Sie keine weiteren Abbuchungen von meinem Zahlungsmittel vor.

Bitte löschen Sie meine personenbezogenen Daten, soweit Sie diese nicht zur Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigen. Der Nutzung meiner Daten für Werbezwecke widerspreche ich.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich, an meine Postanschrift oder an max.mustermann@example.com.

Name:
Max Mustermann
Anschrift:
Musterstraße 12, 10115 Berlin
E-Mail-Adresse:
max.mustermann@example.com
Kündigungsdatum:
[Datum]

Mit freundlichen GrüßenMax Mustermann

Beispiel mit erfundenen Daten. In Ihrem Brief stehen Ihr Name, Ihre Anschrift und das Datum des Versands.

Bevor Sie Süddeutsche Zeitung kündigen, beachten Sie Folgendes

Allgemeine Hinweise für Verträge im Bereich Zeitungen und Zeitschriften, keine Regeln von Süddeutsche Zeitung:

  • Laufen Zeitung und E-Paper als zwei Abos, nennen Sie beide in der Kündigung.
  • Haben Sie zum Abo eine Prämie erhalten, prüfen Sie die Mindestbezugsdauer in der Bestellbestätigung.
  • Verwenden Sie dieselben Namens- und Adressangaben wie im Vertrag; weichen sie ab, kann sich die Bearbeitung verzögern.
  • Mit der Kündigung endet die Leistung meist zum Ende des bezahlten Zeitraums. Bis dahin können Sie sie weiter nutzen.
  • Das Schreiben von Postbye widerruft auch das SEPA-Lastschriftmandat, damit nach dem Vertragsende nichts mehr abgebucht wird.

Lassen Sie Süddeutsche Zeitung von Postbye kündigen

Wir schreiben Ihren Brief, verschicken ihn am nächsten Werktag per Einschreiben und bestätigen, wann die Kündigung durchgegangen ist. Den unterschriebenen Nachweis behalten Sie.

Süddeutsche Zeitung kündigen

Gut zu wissen

Zeitungs- und Zeitschriftenabos laufen weiter, bis eine Kündigung eingeht. Ein Brief an den Leserservice mit Zustellnachweis klärt den Termin eindeutig.

Das deutsche Recht begrenzt, was Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen festlegen dürfen (§ 309 Nr. 9 BGB): Für Verträge mit Verbrauchern ab dem 1. März 2022 ist eine automatische Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit erlaubt, und der verlängerte Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Die Erstlaufzeit darf zwei Jahre nicht übersteigen.

§ 312k BGB verpflichtet Unternehmen seit dem 1. Juli 2022, für online abschließbare Dauerverträge mit Verbrauchern eine Kündigungsschaltfläche auf der Webseite anzubieten. Stellt ein Unternehmen sie nicht bereit, dürfen Verbraucher solche Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Eine Kündigung per Brief genügt jeder Formvorgabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen sie für Kündigungen höchstens die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).

Ob Einschreiben oder einfacher Brief: Wirksam wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Unternehmen (§ 130 BGB). Den Zugang beweisen müssen Sie, deshalb lohnt sich ein Versand mit Nachweis.

Süddeutsche Zeitung kündigen auf einen Blick

Kündigungsweg
Schriftlich per Brief
Postanschrift
Süddeutsche Zeitung Dr.-Daßler-Straße 57 91074 Herzogenaurach
Land
Deutschland
Kategorie
Zeitungen und Zeitschriften
Sprache des Briefs
Deutsch
Daten zuletzt aktualisiert

Häufige Fragen zur Kündigung bei Süddeutsche Zeitung

Kann ich Süddeutsche Zeitung per Brief kündigen?

Ja. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Verträge seit Oktober 2016 keine strengere Form als die Textform verlangen, und ein Brief erfüllt sie. Schicken Sie die Kündigung an Dr.-Daßler-Straße 57, 91074 Herzogenaurach. § 309 Nr. 13 BGB (gesetze-im-internet.de)

An welche Adresse schicke ich die Kündigung an Süddeutsche Zeitung?

Unsere Datenbank führt für Süddeutsche Zeitung die Anschrift Dr.-Daßler-Straße 57, 91074 Herzogenaurach, die Anschrift für Kundinnen und Kunden in Deutschland. Steht in Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Rechnung eine andere Anschrift für Kündigungen, nutzen Sie diese.

Wie schnell kommt die Kündigung bei Süddeutsche Zeitung an?

Postbye gibt den Brief am nächsten Werktag in die Post; zugestellt ist er in der Regel nach wenigen Werktagen. Den Tag der Zustellung sehen Sie in der Sendungsverfolgung, und den Zustellnachweis schicken wir Ihnen.

Brauche ich für die Kündigung ein Einschreiben?

Gesetzlich nicht. Die Kündigung wirkt, sobald sie Süddeutsche Zeitung zugeht (§ 130 BGB). Im Streitfall müssen aber Sie beweisen, dass sie angekommen ist; deshalb verschickt Postbye Ihren Brief mit Sendungsverfolgung und schickt Ihnen den Zustellnachweis. § 130 BGB (gesetze-im-internet.de)

Was tun, wenn Süddeutsche Zeitung die Kündigung nicht bestätigt?

Eine Kündigung braucht keine Bestätigung, um wirksam zu werden. Bewahren Sie den Zustellnachweis auf. Bucht Süddeutsche Zeitung nach dem Vertragsende weiter per SEPA-Lastschrift ab, können Sie die Abbuchung innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben lassen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Süddeutsche Zeitung?

Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag mit Süddeutsche Zeitung. Für Verträge mit Verbrauchern in Deutschland, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt allgemein: Nach der Erstlaufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit höchstens einem Monat Frist möglich (§ 309 Nr. 9 BGB). Postbye kündigt fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. § 309 Nr. 9 BGB (gesetze-im-internet.de)

Postbye ist mit den aufgeführten Unternehmen nicht verbunden.