Zum Inhalt springen

Ihr Brief und der Versand

Welchen Zustellnachweis erhalte ich?

Kurz gesagt

Ihr Brief geht per Post, auf Wunsch als Einschreiben. Bei einem Einschreiben schicken wir Ihnen den Zustellnachweis per E-Mail, sobald der Brief zugestellt ist. Er zeigt, an welchem Tag Ihr Brief beim Unternehmen angekommen ist.

Was Sie erhalten

  • Eine E-Mail am Versandtag, beim Einschreiben mit Sendungsnummer.
  • Eine Kopie des verschickten Briefs, als Anhang derselben E-Mail.
  • Beim Einschreiben den Zustellnachweis per E-Mail, sobald der Brief zugestellt ist.

Was der Nachweis zeigt

Ein Einschreiben wird bei der Post erfasst und seine Zustellung mit Datum bestätigt. Nach Deutschland geht es als Einschreiben Einwurf: Die Zustellung wird bestätigt, eine Unterschrift des Empfängers gibt es dabei nicht.

Wofür Sie ihn nutzen

Bewahren Sie den Nachweis zusammen mit der Kopie Ihres Briefs auf. Behauptet das Unternehmen, Ihre Kündigung nie erhalten zu haben, oder bucht es nach dem Zustelldatum noch ab, ist der Nachweis Ihr Beleg.

Was er nicht zeigt

Der Zustellnachweis belegt, dass das Unternehmen Ihren Brief erhalten hat. Er belegt nicht, dass es ihn auch bearbeitet hat. Deshalb haken wir nach, ob Ihre Kündigung durchgegangen ist.

Briefe an Unternehmen in anderen Ländern

Ob ein Einschreiben möglich ist und welchen Nachweis es gibt, hängt vom Land des Unternehmens ab. Nach Österreich und in die Niederlande gehen Briefe zum Beispiel noch als einfacher Brief, ohne Einschreiben.