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Fitnessstudio kündigen: Fristen, Krankheit, Umzug und Schwangerschaft

Ordentlich kündigen Sie mit der Frist aus Ihrem Vertrag. Bei vorformulierten Verträgen über regelmäßige Dienstleistungen ab dem 1. März 2022 sind höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit und ein Monat Kündigungsfrist erlaubt, eine Verlängerung muss monatlich kündbar sein. Einen reinen Nutzungsvertrag über Räume und Geräte hat der Bundesgerichtshof davon ausgenommen, prüfen Sie also Ihre Vertragsbedingungen. Vorzeitig kündigen können Sie vor allem aus wichtigem Grund: bei Krankheit mit einem Attest ohne Diagnose, womöglich bei Schwangerschaft, in der Regel aber nicht bei einem Umzug.

Zuletzt geprüft 9 offizielle Quellen

Laufzeit und Kündigungsfrist im Fitnessstudio-Vertrag

Die meisten Fitnessverträge werden nach Angaben der Verbraucherzentrale für eine feste Dauer geschlossen. Wie Sie bei einzelnen Studios kündigen, zeigen etwa unsere Seiten zu FitX, McFit und John Reed. Für vorformulierte Verträge über regelmäßige Dienstleistungen begrenzt § 309 Nr. 9 BGB, wie lange die Erstlaufzeit dauern darf und wie früh Sie kündigen müssen. Ob Ihr Studiovertrag darunter fällt, hängt von seinem Inhalt ab (siehe Hinweis unten).

§ 309 Nr. 9 BGB: Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist

Quelle: § 309 BGB (gesetze-im-internet.de)

  • Die Regeln gelten für vorformulierte Bedingungen in Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen.
  • Eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren ist unwirksam.
  • Eine stillschweigende Verlängerung ist nur wirksam, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiterläuft und Sie ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen können.
  • Eine längere Kündigungsfrist als ein Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit ist unwirksam.

Diese Fassung gilt für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Für ältere Verträge bleibt die frühere Fassung maßgeblich. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können sich solche Verträge noch um eine feste Zeit verlängern, aber nicht automatisch um mehr als ein Jahr.

§ 309 Nr. 9 BGB, wo er gilt: neuere und ältere Verträge im Vergleich
  • Merkmal
    Erstlaufzeit
    Vertrag ab 1. März 2022
    Höchstens zwei Jahre
    Älterer Vertrag
    24 Monate hat der BGH in einem Studiovertrag grundsätzlich gebilligt
  • Merkmal
    Verlängerung
    Vertrag ab 1. März 2022
    Nur auf unbestimmte Zeit, jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar
    Älterer Vertrag
    Feste Verlängerung möglich, aber nicht automatisch um mehr als ein Jahr
  • Merkmal
    Frist vor Ende der Erstlaufzeit
    Vertrag ab 1. März 2022
    Höchstens ein Monat
    Älterer Vertrag
    Nach der früheren Fassung von § 309 Nr. 9 BGB und Ihrem Vertrag

Wichtig: Der Bundesgerichtshof (Versäumnisurteil vom 8. Februar 2012, XII ZR 42/10) hat einen Studiovertrag, der nur die Nutzung von Räumen und Geräten gewährt, als Gebrauchsüberlassung eingestuft, auf die § 309 Nr. 9 BGB nicht anwendbar ist. Bei Verträgen mit wesentlichen Dienstleistungen wie Kursen oder Training kann es anders sein. Das Oberlandesgericht Bamberg hat 2023 unter Verweis auf diese Einstufung Verlängerungsklauseln eines Studios nicht an § 309 Nr. 9 b) BGB gemessen. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass jedes Studio nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar sein muss. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen: Dort steht, wie sich Ihr Vertrag verlängert und mit welcher Frist Sie dann kündigen können.

Im selben Urteil hat der BGH entschieden, dass eine vorformulierte Erstlaufzeit von 24 Monaten in einem Fitnessstudio-Vertrag grundsätzlich der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB standhält.

Form und Zugang: Wie Sie kündigen

Für Verträge, die nach dem 30. September 2016 entstanden sind, dürfen vorformulierte Vertragsbedingungen für Kündigungen keine strengere Form als die Textform und keine besonderen Zugangserfordernisse verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Textform bedeutet eine lesbare Erklärung mit Ihrem Namen auf einem dauerhaften Datenträger, also auch eine E-Mail oder ein Brief. Eine Klausel „nur schriftlich“ schließt die E-Mail dann nicht aus. Ein Einschreiben ist deshalb keine Voraussetzung für eine wirksame Kündigung, sondern dient dem Beweis.

Kündigungen wirken, wenn sie dem Studio zugehen (§ 130 Abs. 1 BGB). Planen Sie die Postlaufzeit ein und bewahren Sie Beleg und Zustellnachweis auf. Wie der Versand Schritt für Schritt klappt, steht im Ratgeber Fitnessstudio per Brief kündigen. Eine Vorlage finden Sie unter Kündigungsschreiben Vorlage, und Postbye verschickt Ihr Kündigungsschreiben per Post, auf Wunsch als Einschreiben, wenn Sie den Versand nicht selbst übernehmen möchten.

§ 312k BGB: Kündigungsbutton

Quelle: § 312k BGB (gesetze-im-internet.de)

  • Kann der Vertrag auf der Website des Studios abgeschlossen werden, muss dort eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ und eine Bestätigungsseite mit der Schaltfläche „jetzt kündigen“ stehen, oder ebenso eindeutig beschriftete Schaltflächen.
  • Das gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 entstanden sind.
  • Das Studio muss Inhalt, Datum, Uhrzeit des Zugangs und das Vertragsende sofort elektronisch in Textform bestätigen.
  • Fehlen Schaltflächen und Bestätigungsseite, können Sie den Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

§ 314 BGB: Kündigung aus wichtigem Grund

Quelle: § 314 BGB (gesetze-im-internet.de)

  • Dauerschuldverhältnisse können Sie aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen.
  • Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihnen die Fortsetzung bis zum vereinbarten Ende oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unter Abwägung aller Umstände nicht zugemutet werden kann.
  • Sie können nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem Sie vom Grund erfahren haben.
  • Besteht der Grund in einer Pflichtverletzung des Studios, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer Abhilfefrist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

Liegt der Grund darin, dass das Studio seine Pflichten verletzt, etwa weil vertraglich zugesagte Einrichtungen nicht nutzbar sind, setzen Sie ihm deshalb zuerst eine Frist zur Abhilfe oder mahnen Sie es ab, sofern beides nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Für die Kündigung selbst nennt das Gesetz keine feste Zahl von Tagen, sondern eine angemessene Frist ab Kenntnis des Grundes. Kündigen Sie deshalb zügig.

Im Streitfall müssen Sie den wichtigen Grund darlegen und beweisen. Bewahren Sie Atteste, Schreiben und Fotos auf.

Krankheit und Schwangerschaft

Kann ein Mitglied wegen einer Erkrankung keinen Sport mehr treiben, kommt ein wichtiger Grund in Betracht. Das Studio darf ein ärztliches Attest verlangen. Nach dem BGH genügt aber ein Attest, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Angaben zur konkreten Art der Erkrankung darf das Studio nicht verlangen.

Eine feste Zwei-Wochen-Frist für die Kündigung nach Krankheit gibt es nicht als Gesetz. Der BGH hat sogar eine Klausel für unwirksam erklärt, die unter anderem eine Kündigung binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Erkrankung verlangte, weil Kunden dadurch zu einer voreiligen Kündigung gedrängt werden könnten. Kündigen Sie dennoch zügig, nachdem Sie vom Grund erfahren haben.

Auch eine Schwangerschaft kann ein Grund für die außerordentliche Kündigung sein. Der BGH sagt, sie kann die weitere Nutzung bis zum Ende der Vertragslaufzeit unzumutbar machen (XII ZR 62/15). Dass sie immer genügt, hat er nicht entschieden. Weil Sie den wichtigen Grund im Streitfall beweisen müssen, legen Sie der Kündigung einen Nachweis bei, etwa eine ärztliche Bescheinigung.

Umzug: Warum er meist nicht reicht

Der BGH hat am 4. Mai 2016 (XII ZR 62/15) entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudio-Vertrags grundsätzlich nicht rechtfertigt. Das Gericht begründet das damit, dass der Kunde grundsätzlich das Risiko trägt, eine Leistung wegen veränderter persönlicher Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug aus dem Telekommunikationsrecht wendet das Gericht auf Studios nicht entsprechend an.

Die Rechtsprechung zur Krankheit stammt dagegen aus einem anderen Urteil (XII ZR 42/10 aus dem Jahr 2012). Verwechseln Sie beide Entscheidungen nicht.

Häufige Irrtümer

  • „Seit März 2022 ist jedes Studio nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar.“ Das gilt nach § 309 Nr. 9 BGB für vorformulierte Dienstleistungsverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Bei reinen Nutzungsverträgen kann es anders sein; maßgeblich sind dann Ihre Vertragsbedingungen.
  • „Das Umzugsurteil ist das Urteil von 2012.“ Falsch: Das Umzugsurteil ist von 2016 und sagt, ein Umzug sei grundsätzlich kein wichtiger Grund.
  • „Bei Krankheit muss ich innerhalb von zwei Wochen kündigen.“ Das Gesetz kennt nur eine angemessene Frist; zwei Wochen sind kein Gesetz.
  • „Das Studio darf die Diagnose verlangen.“ Falsch: Ein Attest, dass Sport nicht mehr möglich ist, genügt.
  • „Eine Kündigung gilt nur per Einschreiben.“ Falsch: Bei Verträgen, die nach dem 30. September 2016 entstanden sind, genügt Textform.
  • „Schwangere können immer kündigen.“ Nur, wenn die Schwangerschaft die Nutzung unzumutbar macht; der BGH sagt „kann“.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Erstlaufzeit sein? Bei vorformulierten Dienstleistungsverträgen ab dem 1. März 2022 höchstens zwei Jahre, und die Kündigungsfrist vor dem Ende darf höchstens einen Monat betragen. Für einen reinen Nutzungsvertrag über Räume und Geräte gilt das nach dem BGH nicht; dort hat er 24 Monate grundsätzlich gebilligt.

Reicht ein Umzug für die Kündigung? In der Regel nicht. Der BGH sieht darin grundsätzlich keinen wichtigen Grund.

Muss ich dem Studio meine Diagnose nennen? Nein. Ein Attest, dass Sport nicht mehr möglich ist, genügt.

Wo finde ich die Seite meines Studios? Im Verzeichnis der Anbieter finden Sie unter anderem Superfit, Just Fit, Urban Sports Club und Fitnessland.

Ihre Kündigung per Brief senden

Nennen Sie uns das Unternehmen, bei dem Sie kündigen möchten. Wir schreiben ein förmliches Kündigungsschreiben, versenden es am nächsten Werktag per Brief, auf Wunsch als Einschreiben, und schicken Ihnen die Kopie und die Bestätigung per E-Mail.

Quellen

Offizielle Seiten, die wir am Prüfdatum gelesen haben.

  1. § 309 BGB (gesetze-im-internet.de)
  2. § 314 BGB (gesetze-im-internet.de)
  3. § 312k BGB (gesetze-im-internet.de)
  4. § 130 BGB (gesetze-im-internet.de)
  5. Art. 229 § 60 EGBGB (gesetze-im-internet.de)
  6. BGH, Versäumnisurteil vom 8. Februar 2012, XII ZR 42/10
  7. BGH, Urteil vom 4. Mai 2016, XII ZR 62/15
  8. OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 14. Juni 2023, 3 U 52/23 e
  9. Verbraucherzentrale: Fitnessstudios, was in Verträgen nicht erlaubt ist

Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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