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Was tun, wenn ein Unternehmen trotz Kündigung weiter abbucht

Bucht ein Unternehmen nach Ihrer Kündigung weiter ab, sichern Sie zuerst Ihre Nachweise, schreiben Sie dem Unternehmen mit dem Kündigungsdatum und einer Liste aller Abbuchungen danach und verlangen Sie die Rückzahlung. Bei einer Lastschrift können Sie sich den Betrag bis zu acht Wochen nach der Belastung von Ihrer Bank erstatten lassen; bei einer Kreditkarte reklamieren Sie die Zahlung beim Kartenaussteller. Hilfe bei Streit mit dem Unternehmen bieten die Verbraucherzentralen.

Zuletzt geprüft 5 offizielle Quellen

Schritte, um die Abbuchungen zu stoppen und Ihr Geld zurückzubekommen

  1. Nachweise sichern

    Sammeln Sie Ihr Kündigungsschreiben oder die Bestätigungs-E-Mail, bei einem Brief den Einlieferungsbeleg und die Zustellbestätigung, Notizen zu Telefonaten mit Datum und Namen sowie die Kontoauszüge mit den Abbuchungen. Bewahren Sie Kopien Ihrer Kündigung und Notizen zu allen Gesprächen auf, falls Sie das Geld später zurückfordern müssen.

  2. Dem Unternehmen schreiben

    Senden Sie einen kurzen Brief oder eine E-Mail mit dem Datum Ihrer Kündigung, einer Kopie des Nachweises und einer Liste aller Abbuchungen nach diesem Datum mit Tag und Betrag. Verlangen Sie die Rückzahlung dieser Beträge und eine schriftliche Bestätigung, dass der Vertrag beendet ist. Setzen Sie eine Frist für die Antwort, zum Beispiel 14 Tage.

  3. Die Lastschrift über Ihre Bank zurückholen

    Warten Sie nicht auf das Unternehmen, wenn die Frist von acht Wochen bald abläuft. Eine Lastschrift können Sie bei Ihrer Bank zurückgeben, oft mit wenigen Klicks in der Umsatzübersicht des Online-Bankings. Bei einer Kreditkarte reklamieren Sie die Zahlung beim Kartenaussteller und folgen dessen Vorgaben.

  4. Das Mandat entziehen

    Zieht das Unternehmen das Geld per Lastschrift ein, können Sie das Mandat jederzeit gegenüber dem Unternehmen oder seiner Bank schriftlich entziehen. Informieren Sie auch Ihre eigene Bank. Wiederholen sich unberechtigte Abbuchungen, kann sie Ihr Konto für Abbuchungen dieses Unternehmens sperren.

  5. Beratung bei der Verbraucherzentrale suchen

    Reagiert das Unternehmen nicht oder weist es Ihre Forderung zurück, können Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten lassen. Sitzt das Unternehmen in einem anderen EU-Land, hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

  6. Beanstandete Abbuchungen im Blick behalten

    Prüfen Sie in den folgenden Monaten jeden Kontoauszug. Erscheint trotz allem eine weitere Abbuchung, wiederholen Sie die Rückgabe und ergänzen Ihr Schreiben an das Unternehmen.

Kreditkarte: beim Kartenaussteller reklamieren

Haben Sie mit einer Kreditkarte bezahlt, wenden Sie sich an das Institut, das Ihre Karte ausgegeben hat. Im sogenannten Chargeback-Verfahren können Zahlungen rückgängig gemacht werden; dabei kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen (Verbraucherzentrale). Schildern Sie die Reklamation schriftlich, nennen Sie das Datum Ihrer Kündigung und legen Sie Kopien, keine Originale, Ihrer Nachweise bei.

Die Unterlagen, die Sie dem Unternehmen geschickt haben, helfen auch hier: das Kündigungsschreiben, die Zustellbestätigung und die Liste der Abbuchungen danach. Was jeder Nachweis belegt, erklärt unser Ratgeber zum Einschreiben für Kündigungen.

Bei einer Lastschrift läuft die Frist von acht Wochen ab der Belastung, nicht ab dem Tag, an dem Ihnen die Abbuchung auffiel. Prüfen Sie nach einer Kündigung jeden Kontoauszug und handeln Sie, sobald eine Abbuchung erscheint.

Lastschrift und Girokonto

SEPA-Lastschrift: Erstattung binnen acht Wochen

Quelle: Verbraucherzentrale: Bezahlen im SEPA-Lastschriftverfahren

  • Bereits abgebuchte Beträge können Sie sich bis acht Wochen nach der Kontobelastung von Ihrer Bank erstatten lassen. Dazu widersprechen Sie dem Lastschrifteinzug gegenüber Ihrer Bank.
  • Unberechtigte SEPA-Lastschriften, also solche ohne Mandat, können Sie sogar bis zu 13 Monate nach der Belastung zurückgeben.
  • Ein erteiltes Lastschriftmandat können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank entziehen.

Die Rückgabe holt den schon abgebuchten Betrag zurück, ersetzt aber keine Kündigung und schützt nicht automatisch vor der nächsten Abbuchung. Entziehen Sie deshalb das Mandat und bleiben Sie mit dem Unternehmen schriftlich im Austausch. Wiederholen sich unberechtigte Abbuchungen, können Sie Ihre Bank bitten, Abbuchungen dieses Unternehmens zu sperren (Verbraucherzentrale).

Was Sie dem Unternehmen schreiben

Bleiben Sie sachlich. Nennen Sie das Datum Ihrer Kündigung und den Weg, auf dem Sie gekündigt haben, bei einem Brief das Datum der Zustellung, und listen Sie die Abbuchungen danach auf. Verlangen Sie die Rückzahlung dieser Beträge und die Beendigung des Vertrags. Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Unternehmen zugeht (§ 130 BGB); deshalb zählt der Nachweis, wann Ihr Schreiben ankam.

Haben Sie noch keine schriftliche Kündigung verschickt, holen Sie das jetzt nach, damit der Nachweis heute beginnt: Die Vorlage für das Kündigungsschreiben erstellt Ihnen den Brief.

Wo Sie Hilfe bekommen

Die Verbraucherzentralen bieten persönliche Beratung und Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit Unternehmen (Verbraucherzentrale). Für Unternehmen aus anderen EU-Ländern ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland die richtige Stelle.

  • Legen Sie Ihr Kündigungsschreiben, den Zustellnachweis und die Kontoauszüge bereit.
  • Fügen Sie Ihr Schreiben an das Unternehmen und dessen Antwort bei, falls es geantwortet hat.
  • Schildern Sie den Ablauf in wenigen Sätzen mit Daten.

So hält die nächste Kündigung

Vieles ist einfacher, wenn die Kündigung selbst eine klare Spur hinterlassen hat. Kündigen Sie schriftlich, bewahren Sie den Zustellnachweis auf, lassen Sie sich die Kündigung bestätigen und prüfen Sie die nächsten zwei Kontoauszüge. Was Sie bisher gezahlt haben, zeigt der Rechner für Ihre Abokosten. Fragen zu einem Brief, den wir für Sie verschickt haben, beantwortet das Hilfe-Center.

Ihre Kündigung per Brief senden

Nennen Sie uns das Unternehmen, bei dem Sie kündigen möchten. Wir schreiben ein förmliches Kündigungsschreiben, versenden es am nächsten Werktag per Brief, auf Wunsch als Einschreiben, und schicken Ihnen die Kopie und die Bestätigung per E-Mail.

Quellen

Offizielle Seiten, die wir am Prüfdatum gelesen haben.

  1. Verbraucherzentrale: Bezahlen im SEPA-Lastschriftverfahren
  2. Verbraucherzentrale: Falsche Kontoabbuchungen
  3. Verbraucherzentrale: Internet-Betrug, so holen Sie Ihr Geld zurück
  4. § 130 BGB (gesetze-im-internet.de)
  5. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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