Was ist eine Kündigungsgebühr?
Eine Kündigungsgebühr verlangt ein Unternehmen, wenn Sie einen Vertrag vor Ablauf seiner Laufzeit oder entgegen den vereinbarten Bedingungen beenden. Steht sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist sie nur in Grenzen wirksam: Als Schadenspauschale darf sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen und muss Ihnen ausdrücklich den Nachweis eines geringeren Schadens erlauben (§ 309 Nr. 5 BGB); eine Vertragsstrafe für den Fall, dass Sie sich vom Vertrag lösen, ist unwirksam (§ 309 Nr. 6 BGB). Prüfen Sie deshalb die Klausel und kündigen Sie rechtzeitig nachweisbar. Eine Lastschrift können Sie sich bis acht Wochen nach der Belastung von Ihrer Bank erstatten lassen; eine berechtigte Forderung bleibt dadurch aber bestehen.
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Was eine Kündigungsgebühr ist
Eine Kündigungsgebühr, auch Gebühr für eine vorzeitige Vertragsauflösung genannt, wird für die Beendigung eines Vertrags vor dem vereinbarten Zeitpunkt verlangt. Unternehmen begründen sie damit, dass ihnen durch die frühe Kündigung Einnahmen oder ein vereinbarter Gegenwert entgehen. Solche Klauseln finden sich etwa in Mitgliedschaften, Mobilfunk- und Internetverträgen, Leasingverträgen sowie in Verträgen über wiederkehrende Dienstleistungen.
Eine Kündigungsgebühr ist keine Erstattung, keine Rücksendegebühr und kein Verzugsentgelt. Ob Sie sie schulden, hängt vom konkreten Vertrag und den anwendbaren Verbraucherrechten ab. Lesen Sie deshalb zuerst die Klausel zur Laufzeit, zur Kündigungsfrist und zu den Kosten einer vorzeitigen Beendigung.
Wann eine Gebühr grundsätzlich infrage kommt
Eine Forderung ist eher nachvollziehbar, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die Bedingungen standen vor Vertragsschluss klar im Vertrag, es wurde tatsächlich eine feste Laufzeit vereinbart und Sie kündigen innerhalb dieser Laufzeit. Maßgeblich bleibt jedoch, ob die Klausel wirksam und die verlangte Höhe gerechtfertigt ist.
- Ein Leasingvertrag mit einem festen Enddatum, bei dem die Folgen einer vorzeitigen Beendigung ausdrücklich geregelt sind.
- Eine Mitgliedschaft mit vereinbarter Mindestlaufzeit und klaren Bedingungen für einen vorzeitigen Ausstieg.
- Ein Dienstleistungsvertrag mit Mindestlaufzeit, dessen Bedingungen Sie bei Vertragsschluss erhalten haben.
Auch eine vereinbarte Klausel ist nicht automatisch in jeder Situation durchsetzbar. Während einer fest vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen; früher kommen Sie nur einvernehmlich oder mit einer Kündigung aus wichtigem Grund heraus (§ 314 BGB). Eine Pauschale in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, wenn sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden übersteigt oder Ihnen nicht ausdrücklich den Nachweis erlaubt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; eine Vertragsstrafe für den Fall, dass Sie sich vom Vertrag lösen, ist ebenfalls unwirksam (§ 309 Nr. 5 und 6 BGB). Prüfen Sie außerdem, ob die Klausel verständlich formuliert ist und ob der Vertrag für besondere Umstände einen Ausstieg vorsieht. Wie Sie Laufzeit und Frist bei der Kündigung berücksichtigen, erklären unsere Ratgeber zur Kündigung einer Mitgliedschaft per Brief und zur Kündigung eines Vertrags mit Kündigungsfrist.
Wann eine Gebühr zweifelhaft ist
Besonders kritisch ist eine Gebühr bei einem Vertrag, den Sie für jederzeit kündbar gehalten haben. Wenn ein Abo automatisch weiterläuft, die Kosten erst tief in den Bedingungen stehen oder die Gebühr erst beim Kündigen genannt wird, sollten Sie die Forderung nicht ungeprüft akzeptieren. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie bei der Kündigung von Verträgen achten sollten.
Kann man den Vertrag auf der Website des Unternehmens abschließen, ist auch der gesetzliche Kündigungsbutton nach § 312k BGB relevant. Wenn das Unternehmen keinen vorgeschriebenen einfachen Online-Weg anbietet oder eine überraschende Gebühr verlangt, dokumentieren Sie den Bestellvorgang, die Vertragsbedingungen und Ihren Kündigungsversuch. Eine pauschale Aussage zur Wirksamkeit der Klausel lässt sich ohne den konkreten Vertrag nicht treffen.
Warnsignale sind eine bei Vertragsschluss nie genannte Gebühr, Kosten für die Kündigung eines Vertrags ohne Mindestlaufzeit, eine mit jedem Monat steigende Gebühr oder ein Kündigungsweg, der nur schwer auffindbar oder zeitlich stark eingeschränkt ist.
So vermeiden Sie eine Kündigungsgebühr
Lesen Sie die Klausel vor der Kündigung
Suchen Sie nach Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und dem genauen Wortlaut zu möglichen Kosten. Prüfen Sie, ob die Gebühr nur bei einer vorzeitigen Kündigung oder auch beim Versäumen eines Kündigungstermins verlangt wird.
Kündigen Sie vor dem Verlängerungstermin
Viele Zusatzkosten entstehen durch eine verpasste Frist. Verschicken Sie Ihr Schreiben rechtzeitig vor dem maßgeblichen Termin. Der Kündigungsfristenrechner zeigt den letzten sicheren Tag für den Postversand.
Kündigen Sie schriftlich und bewahren Sie Nachweise auf
Ein Brief hält Ihr Anliegen nachvollziehbar fest. Nennen Sie Kunden- oder Vertragsnummer, erklären Sie die Kündigung eindeutig, geben Sie den gewünschten Zeitpunkt an und bitten Sie um schriftliche Bestätigung. Bewahren Sie Kopie und Zustellnachweis zusammen auf; die Einzelheiten erklärt der Ratgeber zum Kündigungsnachweis per Post.
Fragen Sie nach einer Kulanzlösung
Wenn eine feste Laufzeit vereinbart wurde und die Forderung dem Vertrag entspricht, kommt bei einem Umzug, aus gesundheitlichen Gründen oder in einer anderen besonderen Situation möglicherweise eine Kulanzlösung infrage. Stellen Sie die Anfrage schriftlich und bewahren Sie die Antwort auf.
So widersprechen Sie einer bereits abgebuchten Gebühr
Wenden Sie sich zuerst schriftlich an das Unternehmen. Bezeichnen Sie die Abbuchung genau, erklären Sie, warum Sie die Gebühr nicht schulden, und fordern Sie den Betrag zurück. Fügen Sie eine Kopie Ihrer Kündigung und des Zustellnachweises bei. Setzen Sie eine klare Antwortfrist und speichern Sie die gesamte Korrespondenz.
Wurde der Betrag per SEPA-Lastschrift eingezogen, können Sie die Erstattung innerhalb von acht Wochen ab der Belastung ohne Angabe von Gründen von Ihrer Bank verlangen (§ 675x BGB). Lag gar kein Lastschriftmandat vor, haben Sie dafür bis zu 13 Monate Zeit (Verbraucherzentrale). War die Gebühr berechtigt, bleibt die Forderung trotz Rückbuchung bestehen, und Sie müssen laut Verbraucherzentrale die Kosten der Rücklastschrift tragen. Bei einer Kreditkartenabbuchung reklamieren Sie den Vorgang beim Kartenaussteller. Schildern Sie den Sachverhalt und legen Sie Kopien statt Originalbelegen vor.
Wenden Sie sich bei weiteren angekündigten Abbuchungen zusätzlich frühzeitig an Ihre Bank oder Ihren Kartenaussteller. Damit das Unternehmen die Zahlungsvereinbarung nicht weiter nutzt, müssen Sie außerdem den Vertrag selbst wirksam kündigen. Unser Ratgeber, was zu tun ist, wenn ein Unternehmen nach der Kündigung weiter abbucht, führt Sie in der richtigen Reihenfolge durch die Schritte.
Quellen
Offizielle Seiten, die wir am Prüfdatum gelesen haben.
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Nachweise sichern, dem Unternehmen schreiben, die Lastschrift binnen acht Wochen zurückholen und wissen, wo Sie Hilfe bekommen.
Fragen, die Leser als Nächstes stellen
Kündigungsratgeber für Unternehmen
Jeder Unternehmensratgeber zeigt, wie das Unternehmen Kündigungen annimmt, und die Postanschrift, die wir dafür haben.