Rundfunkbeitrag (GEZ) abmelden: wann es geht, wie und ab wann Sie nicht mehr zahlen
Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche Abgabe pro Wohnung, kein Vertrag, und lässt sich nicht kündigen. Abmelden geht nur, wenn die Beitragspflicht endet: beim Einzug in eine Wohnung, für die schon jemand zahlt, beim dauerhaften Umzug ins Ausland oder in ein Pflegeheim, bei vollständiger Aufgabe einer von mehreren Wohnungen oder im Todesfall. Melden Sie unverzüglich schriftlich ab. Die Pflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung aufgeben, aber nie vor Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht.
Zuletzt geprüft 17 offizielle Quellen
Kündigen geht nicht: Was der Rundfunkbeitrag ist
Wer „GEZ kündigen“ oder „Rundfunkbeitrag kündigen“ sucht, stößt auf ein Missverständnis: Es gibt keinen Vertrag, den man beenden könnte. Der Beitragsservice schreibt selbst: „Den Rundfunkbeitrag kann man nicht kündigen, da er gesetzlich vorgeschrieben ist.“ Er fällt für jede Wohnung in Deutschland einmal an, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Eine Kündigungsfrist oder ein Kündigungsschreiben gibt es deshalb nicht. Möglich sind nur eine Abmeldung, wenn die Pflicht endet, eine Ummeldung beim Umzug oder eine Befreiung beziehungsweise Ermäßigung.
§ 2 RBStV: Wer den Rundfunkbeitrag schuldet
Quelle: § 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (gesetze-bayern.de)
- Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
- Inhaber ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Vermutet wird das bei jeder Person, die dort nach dem Melderecht gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist.
- Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner.
Der Name „GEZ“ ist überholt: Die Gebühreneinzugszentrale war bis Ende 2012 zuständig, seit Januar 2013 zieht der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice den Beitrag ein, und zwar pro Wohnung statt pro Gerät. Ob Sie ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzen oder Empfangsgeräte besitzen, spielt deshalb keine Rolle.
Echte Verträge sind etwas anderes: Ein bezahltes Streaming-Abo wie ARD Plus, RTL+ oder waipu.tv können Sie kündigen. Am Rundfunkbeitrag ändert eine solche Kündigung nichts. Eine Übersicht aller Anbieter finden Sie im Verzeichnis.
Wann Sie sich abmelden dürfen
Der Beitragsservice nennt vier Fälle für die Abmeldung einer Wohnung, dazu einen eigenen Weg für Pflegeeinrichtungen. Kein Fernseher oder Nichtnutzen gehört nicht dazu: Das ist laut Beitragsservice keine Voraussetzung für eine Abmeldung oder Befreiung.
- Situation
- Einzug in eine Wohnung, für die schon der Beitrag gezahlt wird
- Was zu tun ist
- Bisherige Wohnung abmelden; die neue Wohnung wird nicht zusätzlich angemeldet
- Nachweis
- Beitragsnummer der zahlenden Person
- Situation
- Dauerhafter Umzug ins Ausland
- Was zu tun ist
- Wohnung abmelden, online oder per Post
- Nachweis
- Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Situation
- Mehrere Wohnungen, eine wird vollständig aufgegeben
- Was zu tun ist
- Diese Wohnung abmelden
- Nachweis
- Datum und Grund der Aufgabe, auf Verlangen nachzuweisen
- Situation
- Todesfall
- Was zu tun ist
- Angehörige melden die Wohnung ab, online oder per Post
- Nachweis
- Kopie der Sterbeurkunde
- Situation
- Dauerhafter Umzug in ein Pflegeheim oder eine Behinderteneinrichtung
- Was zu tun ist
- Eigenes Formular für Bewohnende einer Pflegeeinrichtung
- Nachweis
- Nachweisformular der Einrichtung, per Post an den Beitragsservice
| Situation | Was zu tun ist | Nachweis |
|---|---|---|
| Einzug in eine Wohnung, für die schon der Beitrag gezahlt wird | Bisherige Wohnung abmelden; die neue Wohnung wird nicht zusätzlich angemeldet | Beitragsnummer der zahlenden Person |
| Dauerhafter Umzug ins Ausland | Wohnung abmelden, online oder per Post | Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt |
| Mehrere Wohnungen, eine wird vollständig aufgegeben | Diese Wohnung abmelden | Datum und Grund der Aufgabe, auf Verlangen nachzuweisen |
| Todesfall | Angehörige melden die Wohnung ab, online oder per Post | Kopie der Sterbeurkunde |
| Dauerhafter Umzug in ein Pflegeheim oder eine Behinderteneinrichtung | Eigenes Formular für Bewohnende einer Pflegeeinrichtung | Nachweisformular der Einrichtung, per Post an den Beitragsservice |
Zwei Besonderheiten: Ziehen Sie in eine Wohnung, in der noch niemand zahlt, ist das eine Ummeldung, Ihre Beitragsnummer bleibt erhalten. Und bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt ist eine befristete Abmeldung nur möglich, wenn Sie die Wohnung vollständig untervermietet haben und der Untermieter sie auf seinen Namen anmeldet.
Die Beitragsnummer ist personenbezogen und nicht übertragbar: Sie nehmen sie beim Umzug mit. Wer in der Wohnung bleibt, muss sie unter der eigenen Nummer anmelden. Beim Auszug hilft auch unser Ratgeber Mietvertrag kündigen.
Ab wann Sie nicht mehr zahlen
§ 7 Abs. 2 RBStV: Ende der Beitragspflicht
Quelle: § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (gesetze-bayern.de)
- Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung endet.
- Sie endet jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist.
- Der Beitrag ist monatlich geschuldet und wird in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate geleistet.
Eine Abmeldung wirkt also nicht rückwirkend ab dem Auszug. Ein Beispiel: Sie ziehen Ende März aus, die Abmeldung geht im Mai ein. Dann endet die Pflicht erst mit Ablauf des Mai. Melden Sie die Wohnung deshalb sofort ab.
Zurückfordern können Sie nur Beiträge, die ohne rechtlichen Grund gezahlt wurden; dafür tragen Sie die Darlegungs- und Beweislast (§ 10 Abs. 3 RBStV). Für die Monate bis zum Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht, besteht die Beitragspflicht nach § 7 Abs. 2 RBStV noch fort.
So melden Sie ab: online oder per Brief
Das Gesetz verlangt, das Ende des Innehabens einer Wohnung der Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 8 Abs. 2 RBStV). Am einfachsten ist das kostenlose Online-Formular des Beitragsservice, in das Sie Nachweise als Dateianhänge hochladen. Es geht aber auch per Post: Bei Umzug ins Ausland und im Todesfall nimmt der Beitragsservice Post an, der Pflegeheim-Nachweis muss sogar per Post kommen.
Beitragsnummer heraussuchen
Die 9-stellige Beitragsnummer steht auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice.
Nachweis bereitlegen
Je nach Fall brauchen Sie die Beitragsnummer der zahlenden Person, die Abmeldebescheinigung, eine Kopie der Sterbeurkunde oder das Nachweisformular der Pflegeeinrichtung.
Online-Formular ausfüllen oder Brief schicken
Nutzen Sie das Abmeldeformular auf rundfunkbeitrag.de oder schreiben Sie an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Die Adresse Freimersdorfer Weg 6 ist die Impressumsadresse; dort bittet der Beitragsservice, die Online-Formulare zu nutzen.
Vor- und Familienname, Geburtsdatum
Anschrift der abzumeldenden Wohnung
Beitragsnummer
Datum, an dem Sie die Wohnung nicht mehr innehaben
Grund der Abmeldung (zum Beispiel Einzug in eine Wohnung, für die bereits gezahlt wird)
Beitragsnummer der Person, die für die neue Wohnung zahlt, falls zutreffend
Wer die Abmeldung lieber per Post schicken lassen möchte, kann sie über Postbye als gedruckten Brief versenden, auf Wunsch als Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post. Das passt am besten beim Zusammenziehen, weil nur die Beitragsnummer der anderen Person nötig ist. Postbye hat keine Verbindung zum Beitragsservice und ist nicht schneller als das kostenlose Formular. Ein belegbares Datum hilft aber, weil das Enddatum vom Eingang abhängt. Mehr zum Zustellnachweis und zur Frage, ob ein Brief rechtsgültig ist.
Befreiung, Ermäßigung, Zweitwohnung: kein Abmelden
Eine Befreiung ist keine Abmeldung. Bei der Abmeldung besteht keine Beitragspflicht mehr, bei der Befreiung werden die Zahlungen nur ausgesetzt, solange bestimmte Bedingungen vorliegen. Dafür gilt:
- Eine Befreiung wird nicht automatisch gewährt. Sie gilt nur auf schriftlichen Antrag, mit einer Kopie des Bescheids der Behörde. Infrage kommen unter anderem Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, und taubblinde Menschen.
- Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, frühestens aber drei Jahre vor dem Monat der Antragstellung.
- Arbeitslosengeld I, Wohngeld und Übergangsgeld begründen keinen Anspruch auf Befreiung. Auch Rentner sind nicht automatisch befreit.
- Für eine Nebenwohnung gibt es keine Abmeldung, sondern eine Befreiung auf Antrag, wenn Sie selbst, Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Lebenspartner den Beitrag für die Hauptwohnung zahlen. Als Nachweis dient eine Meldebescheinigung oder ein Zweitwohnungsteuerbescheid. Stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten, gilt die Befreiung ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen; später beginnt sie erst mit dem Monat der Antragstellung.
Kostet nichts: Vorsicht bei bezahlten Diensten
Alle Vorgänge rund um den Rundfunkbeitrag können Sie laut Beitragsservice kostenlos direkt bei ihm erledigen. Kostenpflichtige Dienstleistungen kommerzieller Drittanbieter stehen laut Beitragsservice in keiner Verbindung zu ihm, und ihre Nutzung bietet keinen Vorteil.
- Position
- Beitrag pro Wohnung und Monat
- Betrag
- 18,36 €
- Position
- Zahlung für jeweils drei Monate
- Betrag
- 55,08 €
- Position
- Ermäßigter Beitrag (ein Drittel) pro Monat
- Betrag
- 6,12 €
| Position | Betrag |
|---|---|
| Beitrag pro Wohnung und Monat | 18,36 € |
| Zahlung für jeweils drei Monate | 55,08 € |
| Ermäßigter Beitrag (ein Drittel) pro Monat | 6,12 € |
Häufige Irrtümer
- „Ich kann den Rundfunkbeitrag mit einer Frist kündigen.“ Falsch: Er ist eine gesetzliche Abgabe, keine Vertragsleistung. Es gibt keine Kündigungsfrist.
- „Ich habe keinen Fernseher, also melde ich mich ab.“ Falsch: Seit 2013 hängt der Beitrag an der Wohnung, nicht an Geräten.
- „Die Abmeldung gilt rückwirkend ab Auszug.“ Falsch: Die Pflicht endet nie vor Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung angezeigt wurde.
- „Beim Umzug melde ich mich einfach ab.“ Nur bedingt: Abmelden geht, wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die schon gezahlt wird, oder dauerhaft ins Ausland gehen. Bei einer Wohnung ohne Beitragszahler ist es eine Ummeldung.
- „Zweitwohnungen meldet man ab.“ Falsch: Dafür gibt es eine Befreiung auf Antrag mit Nachweis.
- „Abmelden geht nur online.“ Falsch: Das Gesetz verlangt die Schriftform, und bei Auslandsumzug und Todesfall nimmt der Beitragsservice auch Post an.
Häufige Fragen
Kann ich den Rundfunkbeitrag kündigen? Nein. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, und es gibt keinen Vertrag. Sie können sich nur abmelden, wenn die Beitragspflicht endet.
Wohin schicke ich eine schriftliche Abmeldung? An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Das ist die Postanschrift, die der Beitragsservice auf seiner Kontaktseite nennt.
Ab wann zahle ich nicht mehr? Mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung nicht mehr innehaben, aber nicht vor Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung angezeigt wurde.
Ihre Kündigung per Brief senden
Nennen Sie uns das Unternehmen, bei dem Sie kündigen möchten. Wir schreiben ein förmliches Kündigungsschreiben, versenden es am nächsten Werktag per Brief, auf Wunsch als Einschreiben, und schicken Ihnen die Kopie und die Bestätigung per E-Mail.
Quellen
Offizielle Seiten, die wir am Prüfdatum gelesen haben.
- § 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (gesetze-bayern.de)
- § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (gesetze-bayern.de)
- § 4a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (gesetze-bayern.de)
- § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (gesetze-bayern.de)
- § 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (gesetze-bayern.de)
- § 10 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (gesetze-bayern.de)
- Beitragsservice: Rundfunkbeitrag kündigen, ist das möglich?
- Beitragsservice: Beitragsmythen, kein Fernseher
- Beitragsservice: Formulare
- Beitragsservice: Abmeldung online
- Beitragsservice: Kontakt und Postanschrift
- Beitragsservice: Worauf Sie bei einem Umzug achten müssen
- Beitragsservice: Informationen
- Beitragsservice: Infobroschüre An-, Um- und Abmeldung (Stand Dezember 2025)
- Beitragsservice: Auslandsaufenthalt
- Beitragsservice: Informationen zu Nebenwohnungen
- Beitragsservice: Kostenpflichtige Dienstleistungen stehen in keiner Verbindung zum Beitragsservice
Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
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